Ärzteliste für G26.3 Untersuchungen
Alle 3 Jahre müssen sich Atemschutzgeräteträger einer Ärztlichen Untersuchung unterziehen in der festgestellt wird ob der jeweilige Feuerwehrmann noch für diesen Einsatz zur Verfügung steht.
Alle 3 Jahre müssen sich Atemschutzgeräteträger einer Ärztlichen Untersuchung unterziehen in der festgestellt wird ob der jeweilige Feuerwehrmann noch für diesen Einsatz zur Verfügung steht.